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Nein. Der Verfärbungsprozeß findet vollständig im Inneren des Indikator-Röhrchens statt und führt zu keiner mechanischen Veränderung der Beschaffenheit des Shockwatch.
Die Shockwatch Stoßindikatoren müssen hinsichtlich Ihrer Empfindlichkeit auf die Größe und das Gewicht des zu überwachenden Packstückes abgestimmt sein. So wird ausgeschlossen, daß die Shockwatch Indikatoren zu früh, d.h. bei einem für das Packstück unkritischen Stoß, oder zu spät, d.h. bei einem für das Packstück bereits überschrittenen Stoßlimit,auslösen. Eine entsprechende Auswahltabelle zur Ermittlung des richtigen Shockwatch Indikators erhalten Sie unter der Rubrik Indikatoren/Stoßindikatoren/Shockwatch- Label unter Anwendung.
Die im Inneren des Shockwatch Indikators befindliche rote Flüssigkeit ist als vollständig ungefährlich und harmlos eingestuft. Die Shockwatch Indikatoren entsprechen der RoHS-Richtlinie 2002-95-EC.
Mit dem Formelzeichen "g" wird die Gewichtskraft bezeichnet. Die Gewichtskraft ist die aufgrund der Erdanziehung auf einen Körper wirkende Schwerkraft.
Sie hat die Maßeinheit Newton (N) .
Die von der Erde ausgeübte Anziehungskraft beträgt immer 1g = 9,81 m/s2
1 N = 1 kg m/s2
Das bedeutet:
Fällt ein Körper mit einem Gewicht von 1 kg aus 1 m Höhe ohne zusätzliche Beschleunigung herunter, wirkt auf ihn die Gewichtskraft von 1 kg gemäß seines Eigengewichtes:
Zum besseren Verständnis nehmen wir Bezug auf die "Gesetze der Bewegung von Körpern" gemäß Sir Isaac Newton (1642 - 1727):
Die Trägheit ist die Eigenschaft von Körpern, in ihrem Bewegungszustand zu verharren, solange keine äußere Kraft auf sie einwirkt. Als Kraft sei hier "Stoß" oder "Zug" genannt.
Der Körper setzt jeder Veränderung seines Bewegungszustandes einen Widerstand entgegen. Dies wird als "Trägheit" gemäß "Trägheitsgesetz" von Newton bezeichnet.
Die träge Masse gibt die Größe der Trägheit an. Je größer die träge Masse eines Körpers ist, umso weniger beeinflusst eine auf ihn einwirkende Kraft seine Bewegung.
Zum Beispiel: Der Versuch des Anschiebens eines LKW per Armkraft ist unter normalen Umständen aufgrund der Massenträgheit nicht möglich. Die Krafteinwirkung ist zu gering.
Nach dem Trägheitsprinzip wird also Kraft benötigt, um einen Körper zu beschleunigen, aber auch, um ihn abzubremsen.
In Abwesenheit äußerer Kräfte bewegt sich ein träger Körper mit konstanter Geschwindigkeit geradlinig fort, falls er nicht in Ruhe ist (und bleibt).
Beim Einsatz unserer Stoßindikatoren oder Datenlogger sollen Stöße ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um Kraftmessung die durch "Verzögerung" entsteht. Bevor der Körper allerdings bei einem Stoß abrupt verzögert wird, wird er in der Regel beschleunigt. Diese Beschleunigung spielt bei der beim Stoß auftretenden Kraft eine große Rolle.
Die Beschleunigung beschreibt das Verhältnis der Änderung der Geschwindigkeit eines Körpers und der dafür benötigten Zeit. Sie steht in direktem Zusammenhang mit den Kräften, die auf den Körper wirken. Auf Transportgüter wirken während des Transportes also ständig Kräfte ein, die sie beschleunigen oder abbremsen (verzögern) .
Die Formel zur Errechnung der Kraft ist:
F = m x a
Kraft = Masse x Beschleunigung
Im Fall des oben genannten Beispiels ergibt sich dann wie folgt:
F = 1 kg x 9,81 m/s2
F = 9,81 kg m/s2 = 9,81 N - entspricht 1g
Erhöht sich nun Beispielsweise die Beschleunigung (z.B. durch Wurf) auf 50 m/s2 ergibt sich folgendes Ergebnis:
F = 1 kg x 50 m/s2
F = 50 kg m/s2 = 50 N
Wir stellen also fest, dass bei dem selben Gewicht und zusätzlicher Beschleunigung eine größere Kraft bei der Verzögerung (Stoß) auftritt.
Wie kann jetzt der g-Wert im genannten Beispiel errechnet werden ?
Zur Ermittlung des g-Wertes benötigt man die Fallhöhe und die Zeit, die für den Fall benötigt wurde.
Die Formel lautet wie folgt:
g = s/t2
s = Fallhöhe (Strecke)
t = benötigte Zeit
Als Fallhöhe sei bei einem Gewicht von 1 kg und bei einem "Wurf" eine realistische Fallhöhe von 80 cm (0,8 m) angenommen. Als Zeit für den Fall bis zum Aufprall sei mal 0,08 s (80 ms) angenommen.
Dann ergibt sich wie folgt:
g = s/t2
g = 0,8 m / (0,08 s x 0,08 s)
g = 0,8 m / 0,0064 s2
g = 125
Die auftretende Gewichtskraft bei diesem Stoß beträgt 125g. Das bedeutet das 125-fache des Eigengewichtes von 1 kg = 125 kg einwirkende Stoßkraft. Bei dieser Stoßstärke ist ein möglicher Schaden im Inneren des Kartons nicht ausgeschlossen.
Aufgrund der unterschiedlichen Gewichte bei verschiedensten Packstücken, die in der täglichen Praxis transportiert werden, existieren unterschiedliche zu erwartende Fallhöhen.
Je leichter die Packstücke sind, desto höher ist die zu erwartende mögliche Fallhöhe.
Je schwerer die Packstücke sind, desto niedriger ist die zu erwartende Fallhöhe. Fällt also z.B. ein Packstück mit 700 kg aus 80 cm Höhe herunter, wird dies mit hoher Wahrscheinlichkeit kein verdeckter Schaden sein, da dieses Stoßereignis aufgrund des hohen Gewichtes anhand der beschädigten Außenverpackung festgestellt werden kann. Diese Fallhöhe ist bei dem Gewicht nicht unbedingt zu erwarten. Bei einem leichten Karton wiederum ist ein Fall aus 80 cm höchstwahrscheinlich außen nicht durch eine Beschädigung der Verpackung zu erkennen, kann aber zu einem Schaden im Inneren geführt haben. Er liegt also im Rahmen eines zu erwartenden schädigenden Stoßes.
Unsere Indikatoren und Datenlogger sollen für die Stoßüberwachung und die Feststellung kritischer Ereignisse zum Einsatz kommen, die im Inneren der Verpackung zu einem Schaden geführt haben können, an der Außenverpackung aber wiederum keine sichtbaren Schaden hinterlassen haben.
Zweites Beispiel mit hohem Gewicht:
Eine Holzkiste mit 1,5 t Eigengewicht fällt aus 15 cm (0,15m) runter. Die Fallzeit beträgt 0,12 s (120 ms)
Dann ergibt sich wie folgt:
g = s/t2
g = 0,15 m / (0,12 s x 0,12 s)
g = 0,15 m / 0,0144 s2
g = 10,41
Die bei diesem Stoß entstandene Gewichtskraft beträgt 10,41 g. Das bedeutet das 10-fache Eigengewicht, das als Stoßkraft auf die Kiste gewirkt hat. In diesem Fall = 15 t.
Auch in diesem Fall ist ein Schaden im Inneren der Kiste ohne sichtbaren Außenschaden nicht ausgeschlossen.
Zusammenfassend stellen wir also fest, dass wir in beiden Ergebnissen unterschiedliche g-Werte ermittelt haben. Beide Ergebnisse in sich betrachtet sind nicht zu bewerten. Man muss den aufgetretenen g-Wert immer in Bezug zum Gewicht sehen.
Je besser die Verpackungsbeschaffenheit und die Qualiät der Innenpolsterung der Verpackung ist, desto höher ist der Schutz vor eventuellen Schäden.